Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-,
Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und
Lieferungen des Hotels.
2. Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wurde.

II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
1. Angebote des Hotels sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Hotels zustande. Dem
Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer, Veranstaltungsräume, Flächen oder Vitrinen
sowie die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten und Flächen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Hotelzimmer am Anreisetag ab 15:00 Uhr in Anspruch zu nehmen
(Check-in-Zeit) und am Abreisetag bis spätestens 12:00 Uhr zu räumen.
4. Das Mitnehmen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen
bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Geschäftsführung. In diesen Fällen wird ein Korkgeld zuzüglich
eines Bedienungsanteils zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

III. Preise, Zahlung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung und/oder Veranstaltung sowie weitere von ihm in Anspruch
genommenen Leistungen gelten den bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Für Dienstleistungen nach 24:00 Uhr ist das Hotel
berechtigt, für die Bereitstellung von Mitarbeitern Tarifbezogene Nachtzuschläge pro angefangene Stunde zu
veranschlagen.
2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine anders lautende
Vereinbarung getroffen worden ist. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis oder die gesetzliche
Mehrwertsteuer, so kann das Hotel den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
3. Die Abrechnung erfolgt in Euro. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen
zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Anzahlungen in fremder Währung werden mit dem Tag der Valutierung
in Anrechnung zur Gesamtrechnung gebracht.
4. Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Abreise
ohne Abzug zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 10% p. a. zu berechnen. Dem Kunden bleibt der
Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sofern die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart sind, sind folgende
Vorauszahlungen vereinbart:
a) Im Beherbergungsbereich (Logis & Frühstück) bei Gruppen ab 50 Zimmernächten
- 10% Deposit bei Vertragsabschluss als Garantie, zuzüglich
- 50% Deposit 90 Kalendertage vor Anreise der Gruppe, zuzüglich
- 30% Deposit 30 Kalendertage vor Anreise der Gruppe,
- Rest nach Vorlage der Rechnung innerhalb von 10 Kalendertagen.
b) für den Veranstaltungsbereich (Raummiete, Rahmenkosten & Speisenumsatz) bei Aufträgen ab € 2.000,00
Auftragsvolumen
- 10% Deposit bei Vertragsabschluss als Garantie, zuzüglich
- 50% Deposit 90 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung, zuzüglich
- 30% Deposit 30 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung,
- Rest nach Vorlage der Rechnung innerhalb von 10 Kalendertagen.
6. An allen vom Auftraggeber eingebrachten Sachen jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen, die im
Zusammenhang mit vorstehendem Auftrag stehen, mit der Einbringung ein Pfandrecht bestellt.
7. Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden gegenüber dem Hotel mitzuteilen.
8. Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der Dienstleistung dem
Hotel entsprechend bekannt zu geben.

IV. Rücktritt des Hotels
1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen
Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise
falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen,
- Beherbergungen sowie Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B.
des Kunden oder Zwecks, gebucht werden,
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung und/oder Veranstaltung den
reibungslosen Geschäfts betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann,
ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder - ein Verstoß gegen
vorstehende Ziffer II. 2 vorliegt.
3. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

V. Stornierung durch den Kunden
1. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
2. Im Beherbergungsbereich (Logis) gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:
a) Bei einer Stornierung hat der Kunde 80% des vereinbarten Zimmerpreises pro Zimmer und
gebuchter Nacht zu zahlen.
b) Bei Gruppenbuchungen ab 20 Zimmernächten können
- bis zu 90 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 90% der Teilnehmer kostenfrei reduziert werden
- bis zu 60 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 70% der Teilnehmer kostenfrei reduziert werden
- bis zu 30 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 40% der Teilnehmer kostenfrei reduziert werden
- bis zu 14 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 20% der Teilnehmer kostenfrei reduziert werden
- bis zu 5 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 5% der Teilnehmer kostenfrei reduziert werden.
c) Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelung gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch
verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise.
d) Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
3. Im Veranstaltungsbereich gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:
- Bis zu 60 Kalendertage, respektive bei Anmietung des Festsaals 90 Kalendertage,
vor dem Veranstaltungstermin kann der Veranstalter kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
- Tritt der Veranstalter zwischen dem 60. Kalendertag und dem 30. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin
zurück, so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Mietpreis in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung
nicht mehr möglich ist.
- Tritt der Veranstalter zwischen dem 30. Kalendertag und dem 14. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin
zurück, so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Mietpreis zuzüglich 50% des entgangenen Speisenumsatzes
in Rechnung zu stellen.
- Tritt der Veranstalter zwischen dem 14. Kalendertag und dem 7. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin
zurück, so ist das Hotel berechtigt, den vereinbarten Mietpreis zuzüglich 75% des entgangenen Speisenumsatzes
in Rechnung zu stellen, bei späterem Rücktritt auch den vollen Speisenumsatz.
- Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel:
Speisen-/ Menüpreis Bankett x Personenzahl.
War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird der Speisenpreis bzw. das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils
gültigen Veranstaltungsangebotes zu Grunde gelegt.
Waren für die Veranstaltung noch keine Raummieten veranschlagt, so gelten die für diesen Zeitraum gültigen
Raummietenpreise. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren
Schadens vorbehalten.
4. Bei Buchung eines Abrufkontingentes gilt bei Stornierung der Zimmer nach Abruf Ziffer 2. entsprechend. Erfolgt
der Abruf der Zimmer direkt durch den Gast, steht der Veranstalter bis
zum Abruf für das gebuchte Kontingent ein.

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der
Geschäftsleitung mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne entsprechende
Zustimmung des Hotels erfolgt die Abrechnung bei einer Abweichung nach unten nach der vertraglich vereinbarten
Teilnehmerzahl unter Anrechnung etwaiger ersparter Aufwendungen.
2. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
3. Das Hotel ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahl später als fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn
um mehr als 10% nach unten nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt
werden und/oder die bestätigten Räume getauscht werden.
4. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten
der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.

VII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit das Hotel für den Vertragsnehmer auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen sowie
Dienstleistungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde
haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen
Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Bei Installationen von technischen Aufbauten und Anlagen kann das Hotel verlangen, dass diese vom TÜV
abgenommen werden und dass der Kunde dem Hotel unverzüglich und unaufgefordert das technische Prüfzeugnis
vorlegt.
3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Vertragsnehmers unter Nutzung des
3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Vertragsnehmers unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels
bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Das Hotel ist berechtigt, hierfür eine pauschale Nutzungsgebühr in Rechnung
zu stellen. Der Kunde haftet für durch die Verwendungseiner Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an
den technischen Anlagen des Hotels, soweit diese nicht in den Verantwortungsbereich des Hotels fallen.
4. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen
zu benutzen. Das Hotel ist berechtigt, hierfür eine Anschlussgebühr zu verlangen.
5. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Vertragsnehmers geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, ist
das Hotel berechtigt, eine Ausfallvergütung zu berechnen.

VIII. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände
1. Vom Kunden mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel
kann die Vorlage eines behördlichen Nachweises verlangen.
2. Wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen an Wänden
untersagt.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende des Aufenthalts nd/oder der
Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, darf das Hotel die Entfernung
und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel
für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der
eines höheren Schadens vorbehalten. Die erforderliche Entsorgung von zurückgebliebenem Material erfolgt ebenfalls zu
Lasten des Kunden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und
in die Räume des Hotels gebracht worden sind.

IX. Haftung des Hotels
1. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Hotel
ist Vorsatz vorzuwerfen oder es muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen
Vertreter oder leitenden Angestellten sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder der Schadensersatzanspruch
resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen
einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.
2. Ist der Kunde Beherbergungsgast, haftet das Hotel für eingebrachte Sachen nach denParagrafen 701 ff. BGB.
Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des Zimmerpreises, höchstens jedoch € 2.500,00 bzw. für Geld- und
Wertgegenstände € 800,00 beschränkt.

X. Haftung des Kunden
1. Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder
Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. - Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden,
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern.
Das Hotel ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.

XI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel müssen schriftlich erfolgen.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Gesellschaft/des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz
des Hotels. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Hotels.
4. Es gilt Deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im Übrigen gelten
die gesetzlichen Vorschriften.


(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken